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Veranstaltungskalender

[18.09.2010]
Chorkonzert in Didderse



Winterdienst

Umfang des Winterdienstes



Die Samtgemeinde Papenteich hat die Verpflichtung zum Winterdienst mit der Straßenreinigungssatzung auf die Anlieger übertragen.

• Der Winterdienst umfasst insbesondere die Schnee- und Eisräumung. Bei Glätte gehört auch das Bestreuen der Gehwege und Haltestellen dazu. Alle Anlieger, die zur Straßenreinigung verpflichtet sind, sind auch für den Winterdienst zuständig.

• Der Reinigungszeitraum bei Schneefall und Glätte ist in der Zeit von 07.00 – 21.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 08.00 - 21.00 Uhr.

• Das Befreien von Schnee und Eis ist wie folgt geregelt:

- bei Gehwegen mit einer geringeren Breite als 1,00 m ist der Weg vollständig zu räumen.

- bei Gehwegen mit einer Breite von mehr als 1,00 m ist ein Streifen von 1,00 m Breite zu räumen.

- ist kein Gehweg vorhanden, so ist ein Streifen in einer Breite von 1,00 m neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn zu reinigen. Diese Räumpflicht gilt nicht, wenn auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein ausgebauter Gehweg vorhanden ist.


• Streupflicht besteht in jedem Fall für den geräumten Streifen bzw. Gehweg. Dabei dürfen bei Glätte keine ätzenden Chemikalien, Streusalz, Hausabfälle und grobe Stoffe zum Bestreuen verwendet werden. Bei eintretendem Tauwetter sind die Gossen und Einlaufschächte eisfrei zu halten.


Schnee und Eis sind auf den Gehwegen an der Fahrbahnseite oder bei nicht ausreichender Breite der Gehwege auch am Rand der Fahrbahn so zu lagern, dass der Verkehr und die Müllabfuhr nicht behindert werden. Außerdem darf der Schnee und das Eis nicht zu den Nachbarn gekehrt werden.

Diese Vorschriften gelten für alle Straßen innerhalb der Ortschaften. Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Day, Tel: 05304/502-30.
 
erstellt am 06.01.2010

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