Gleichstellung
Gleichstellung von Frauen und Männern
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ –
so lautet Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes.
Zur Umsetzung dieses Grundrechts ist jedoch häufig noch Aufklärung und Unterstützung notwendig.
Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Sie wirkt an allen Vorhaben, Entscheidungen und Maßnahmen mit, die zur Anerkennung der gleichwertigen Stellung der Frauen in der Gesellschaft beitragen.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Papenteich ist:
Im Rathaus Zimmer 11 (OG)
Tel. 05304 / 502-64
Fax: 05304 / 502-63

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ –
so lautet Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes.
Zur Umsetzung dieses Grundrechts ist jedoch häufig noch Aufklärung und Unterstützung notwendig.
Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Sie wirkt an allen Vorhaben, Entscheidungen und Maßnahmen mit, die zur Anerkennung der gleichwertigen Stellung der Frauen in der Gesellschaft beitragen.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Papenteich ist:
Im Rathaus Zimmer 11 (OG)
Tel. 05304 / 502-64
Fax: 05304 / 502-63






